Unsere Leidenschaft. Für Ihr besseres Leben.
TOPJOB - BERUFLICHE INTEGRATION
FÜR WEN - unsere Mission
topjob ist eine Fachstelle zur Klärung der Arbeitsfähigkeit und der nachhaltigen beruflichen Integration in den ersten Arbeitsmarkt.
Anspruchsberechtigt sind Personen, welche von der Sozialhilfe unterstützt werden, d. h. Personen, welche keinen existenzsichernden Lohn erhalten und / oder keine existenzsichernden Leistungen einer Sozialversicherung beziehen.
WAS - das Angebot
1. Abklärung der Arbeitsfähigkeit
2. Integrations-Instrumente
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Praktikum
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Das Praktikum ermöglicht einen raschen Einstieg in die Arbeitswelt. Den Arbeitgebern entstehen keine finanziellen Kosten (max. 6 Monate)
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Sozialer Einarbeitungszuschuss
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Der Vertrag erhöht die Chancen der KlientInnen auf ein Anstellungsverhältnis, da 40% der Bruttolohnkosten von der Gemeinde / dem Kanton übernommen werden (max. 12 Monate)
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Finanzierung der Arbeitgeberlasten
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Der Vertrag erhöht die Chancen für eine Anstellung vor allem für ältere KlientInnen, weil die Arbeitgeberlasten von der Gemeinde / dem Kanton übernommen werden (max. 24 Monate)
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Nachbetreuung
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Stabilisierung einer Anstellungs - oder Ausbildungssituation durch weitere Betreuung und Unterstützung am Arbeitsplatz
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WIE - der Ablauf im Überblick
Der zuständige Sozialarbeitende meldet eine Person bei topjob zur Klärung der Arbeitsfähigkeit oder zur Integration an.
Anschliessend findet ein Dreiergespräch (Sozialarbeit, Klient, topjob) statt.
Ein beruflicher Eingliederungsvertrag wird gemeinsam vereinbart und vom Klienten unterzeichnet. Dieser wird der Wohngemeinde und der Dienststelle für Sozialwesen ebenfalls zur Unterschrift vorgelegt.
Die Zusammenarbeit vom Klienten mit topjob beginnt.
Zum Schluss wird ein Bericht zu Handen Sozialarbeit, Gemeinde und der kantonalen Dienststelle für Soziales verfasst.
Es findet ein Abschlussgespräch wie das Dreiergespräch zu Beginn der Zusammenarbeit statt.
Das weitere Vorgehen wird definiert.
WIEVIEL - die Finanzierung
Die Organisationskosten werden zu 70% durch den Kanton Wallis und zu 30% von den Walliser Gemeinden finanziert.
Die Finanzierung der Gemeinden teilt sich wie folgt auf:
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19% von allen Gemeinden gemeinsam,
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und zu 11% durch die Wohnortgemeinde der Sozialhilfe beziehenden Person.
WEITERES - Links & Partner
Partner
KONTAKT
SMZ Oberwallis
topjob - berufliche Integration
Nordstrasse 30,
3900 Brig
Tel. 027 922 31 11
ÖFFNUNGSZEITEN
Montag bis Freitag
9 Uhr – 12 Uhr
14 Uhr – 17 Uhr
Freitags und vor Feiertagen
bis 16 Uhr
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