Unsere Leidenschaft. Für ein besseres Leben.
SOZIALDIENST DES SMZ OBERWALLIS
FÜR WEN - unsere Mission
Der Sozialdienst gewährt Personen, die im Oberwallis wohnen, sich dort aufhalten oder auf der Durchreise sind, Hilfe.
Er berät und begleitet Personen in schwierigen persönlichen, familiären und sozialen Problemsituationen.
Er unterstützt Personen in Situationen, in denen das Geld nicht ausreicht, den Lebensunterhalt oder die wichtigsten persönlichen Bedürfnisse zu finanzieren.
Die Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeiter unterstehen der Schweigepflicht.
Die Beratung ist kostenlos.
WAS - das Angebot, Teil I
Persönliche Hilfe:
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Der Sozialdienst berät Personen bei Fragen und Anliegen rund um Themen wie Arbeit, Wohnen, Familie oder Gesundheit.
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Er vermittelt Personen an spezialisierte Institutionen, wie etwa die Schuldenberatung, die Pro Senectute, etc.
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Er unterstützt in administrativen Belangen, z.B. bei Klärung von Sozialversicherungsfragen (AHV, EL, IV, KVG, etc.).
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Er erarbeitet mit den Personen gemeinsame Lösungen für diese Probleme und Anliegen und unterstützt sie bei der Umsetzung.
WAS - das Angebot, Teil II
Wirtschaftliche Hilfe:
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Wenn eine Person keine Arbeit mehr findet, alles Vermögen aufgebraucht ist und keine der Sozialversicherungen zuständig ist, unterstützt der Sozialdienst finanziell.
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Diese wirtschaftliche Hilfe soll ein menschenwürdiges Leben in bescheidenem Rahmen ermöglichen. Die bedürftige Person soll sich auch weiterhin am gesellschaftlichen Leben beteiligen können.
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Die finanzielle Unterstützung orientiert sich dabei an der konkreten Lebenssituation. Sie umfasst den Grundbedarf für den Lebensunterhalt, die örtlich anerkannten Wohnkosten, die medizinische Grundversorgung sowie individuell abgestimmte Hilfen (bspw. Brille).
WIE - der Ablauf
Die hilfesuchende Person meldet sich telefonisch während der Öffnungszeiten oder geht persönlich beim Sozialdienst vorbei.
In einem Erstgespräch wird abgeklärt, ob eine finanzielle Unterstützung und/oder eine persönliche Beratung im Vordergrund steht.
Falls es um eine finanzielle Unterstützung geht, wird der Anspruch auf Sozialhilfegelder abgeklärt. Dazu muss die Person ihre persönliche und finanzielle Situation offenlegen und die entsprechenden Dokumente vorlegen.
Über Gesuche um Sozialhilfeunterstützung entscheidet letztlich die Wohngemeinde.
Personen, die finanzielle Hilfe erhalten, erscheinen regelmässig zu Beratungsgesprächen auf dem Sozialdienst. Ziel dieser Beratungsgespräche ist es, möglichst rasch wieder finanziell selbstständig zu werden.
WIEVIEL - die Finanzierung
Die Sozialhilfe wird von Kanton und Gemeinden gemeinsam finanziert:
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70% der Kosten übernimmt der Kanton,
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und 30% übernehmen die Gemeinden.
Der Gemeindeanteil wird folgendermassen aufgeteilt:
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19% werden von allen Gemeinden gemeinsam getragen.
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11% zahlt die Wohnortgemeinde der sozialhilfebeziehenden Person.
WEITERES - Tipps & Links
Links
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Eröffnung der Sozialhilfe - Rechte und Pflichten (Link Website Kanton)
Dokumente und Merkblätter
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Anmeldeformular (pdf, 423kb)
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Anmeldeformular (xlxs, 43kb)
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Formular «benötigte Unterlagen» (doc, 28kb)
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Merkblatt Budget (pdf 68kb)
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Merkblatt Brille (pdf 66kb)
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Merkblatt KK-Subventionen (pdf 43kb)
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Merkblatt Zahnarztkosten (pdf 44kb)
WISSENSWERT
Sozialhilferechner
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Wenn Sie wissen wollen, ob Sie Anspruch auf Sozialhilfe haben, können Sie den Sozialhilferechner nutzen. Er gibt Ihnen eine erste Einschätzung dazu.
KONTAKT
SMZ Oberwallis
Sozialdienst
Überbielstrasse 10,
3930 Visp
Tel. 027 922 30 20
ÖFFNUNGSZEITEN
Montag - Freitag: 9 - 12
Montag - Mittwoch:
13.30 - 16.30
Donnerstag: 13.30 - 17
Freitags & vor Feiertagen:
bis 16
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