

Unsere Leidenschaft. Für ein besseres Leben.
ANSTELLUNG PFLEGENDE ANGEHÖRIGE
30.06.2026. Aktuelle Projektinformation:
Derzeit überarbeitet der Kanton die geltende Richtlinie für Betriebsbewilligungen für Spitzenorganisationen. Neu wird hier auch ein Abschnitt zu den Bedingungen für das Modell «Anstellung pflegende Angehörige» aufgenommen. Darin wir geregelt, nach welchen Bedingungen das Modell umzusetzen ist. Diese Modalitäten werden sowohl für private Spitexorganisationen wie auch für die Walliser SMZ gelten. Es ist davon auszugehen, dass die Umsetzung ab Herbst 2026 starten kann. Ab diesem Zeitpunkt werden wir mit Personen, die sich beim SMZO gemeldet hatten, Kontakt aufnehmen und die weiteren Schritte planen.
23.12.2025. Hinweis:
Derzeit laufen die Verhandlungen mit dem Kanton über die Fortführung des Projektes. Eine entsprechende Richtlinie ist in Erarbeitung und sollte früh im nächsten Jahr bekannt sein. Sobald die Rahmenbedingungen geklärt sind, informieren wir über die Fortführung des Modells. Bis dahin informieren wir die Projektteilnehmenden direkt. Herzlichen Dank für Ihr Verständnis.
08.01.2025. Hinweis:
Die Kapazitäten für das Pilotprojekt im Oberwallis sind ausgeschöpft, so dass wir bis auf weiteres keine zusätzlichen Anstellungen vornehmen werden. Wir informieren die Öffentlichkeit Ende 2025 über die mögliche Fortführung des Projektes. Herzlichen Dank für Ihr Verständnis.
Der Kanton Wallis verfolgt seit Jahren eine Strategie, die häusliche Pflege in den Vordergrund stellt. Angesichts des demografischen Wandels und einer älter werdenden Bevölkerung wird der Bedarf an Hilfe und Pflege zu Hause in den kommenden Jahren stark zunehmen. Pflegende Angehörige spielen hierbei eine wichtige Rolle und leisten einen unverzichtbaren Beitrag zum Gesundheitssystem.
Vor dem Hintergrund des zunehmenden Fachkräftemangels ist die Entwicklung neuer Pflegekonzepte essenziell. Dabei müssen insbesondere Lösungen zur Entlastung des Gesundheitssystems durch die Einbindung pflegender Angehöriger sowie finanzielle Unterstützungsmöglichkeiten für diese Personen in Betracht gezogen werden, um ihre wertvolle Tätigkeit zu ermöglichen.
Ein Bundesgerichtsurteil von 2019 gestattet, dass Grundpflege durch Familienmitglieder, die über eine Anstellung bei einer Spitex-Organisation verfügen, von der Grundversicherung gedeckt werden kann, selbst wenn sie keine pflegerische Ausbildung haben.
Der Kanton Wallis möchte dieses Modell nun im Rahmen eines zeitlich und geografisch begrenzten Pilotprojekts erproben. Das SMZ Oberwallis macht an diesem Pilotprojekt mit. Pflegende Angehörige sollen so von einer umfassenden Betreuung in Zusammenarbeit mit den Walliser Sozialmedizinischen Zentren und den Hausärzten profitieren. Sie werden im Rahmen dieses Projektes beim SMZ Oberwallis angestellt und durch diplomiertes Pflegefachpersonal betreut. Darüber hinaus werden sie in interne Fortbildungs- und Unterstützungsangebote eingebunden.
Nachfolgend erhalten interessierte pflegende Angehörige wichtige Informationen rund um die mögliche Anstellung.
Kontakt Geschäftsstelle
SMZ Oberwallis
Nordstrasse 30, 3900 Brig
Tel. 027 922 30 00
Kontakt Spitex
Spitex SMZ Oberwallis
Nordstrasse 30, 3900 Brig
Tel. 027 922 30 00
Kontakt Sozialdienst
Sozialdienst SMZ Oberwallis
Überbielstrasse 10, 3930 Visp
Tel. 027 922 30 20
Links
Öffnungszeiten
Montag - Freitag:
8 - 12 und 13.30 - 17
Freitags & vor Feiertagen: bis 16
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